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Für Eltern

Schulbegleitung für Ihr Kind

Wann und wie bekommt mein Kind Schulbegleitung? Vielleicht fragen Sie sich, ob Schulbegleitung das Richtige für Ihr Kind ist. Wir von der Schulbegleitung Westküste wissen, dass jedes Kind einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir Schulbegleitung an, die auf die Besonderheiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes zugeschnitten ist. Um dies zu ermöglichen, bieten wir auch:

Ein starkes Netzwerk
Wir verfügen über ein starkes und vielfältiges Netzwerk von SchulbegleiterInnen in Schleswig-Holstein, um Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Kompetenter Beirat
Unsere pädagogische und fachliche Beratung ist mit dem Thema Schulbegleitung vertraut und verfügt über umfassende Kompetenzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind eine optimale Betreuung erhält und steht auch dem SchulbegleiterInnen beratend zur Seite.

Hilfsbereite Regionalleitung
Unsere Regionalleitungen helfen gerne bei Fragen, Vertretungen und den verschiedensten Anliegen. Sie unterstützen auch bei Schwierigkeiten, sodass Sie uns jederzeit ansprechen können.

Schnelle Erreichbarkeit
Wir sind für Sie erreichbar: Unser Team antwortet möglichst innerhalb von 24 Stunden, um sicherzustellen, dass Ihre Fragen und Anliegen schnell und professionell bearbeitet werden.

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Kinder mit körperlichen Einschränkungen
Schulbegleitung kann ihnen helfen, bei täglichen Aktivitäten wie dem Transport zur Schule oder dem Wechseln von Klassenräumen unterstützt zu werden.
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Kinder mit Lern- oder Entwicklungsstörungen
Sie erhalten Unterstützung bei schulischen Anforderungen, um ihre schulischen Leistungen zu verbessern.
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Kinder mit medizinischen Bedürfnissen
Kinder mit Krankheitsbildern wie Diabetes mellitus oder Epilepsie erhalten Unterstützung, um sich in Schule sicher zu fühlen und sich aufs Heranwachsen und Lernen konzentrieren zu können.
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Kinder mit emotionalen Schwierigkeiten
Eine Schulbegleitung hilft Kindern und Jugendlichen, Ängste und Sorgen zu überwinden, in schwierigen sozialen Situationen jemanden an der Seite zu haben und sich in der Schule wohlzufühlen.
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Kinder mit komplexen Bedürfnissen
Sie benötigen möglicherweise Unterstützung bei allen Aspekten ihres Schullebens.
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Antrag auf Schulbegleitung

in Schleswig-Holstein

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Schulbegleitung sind je nach Art der Behinderung unterschiedlich und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Zum Nachweis der Behinderung ist ein fach- oder amtsärztliches Gutachten erforderlich. Im nächsten Schritt können Sie den Antrag beim Kreis oder der zuständigen Krankenkasse stellen. Dieser sollte die Art der Behinderung sowie die Notwendigkeit der Schulbegleitung beschreiben.

Die entsprechenden Ansprechpartner sowie die konkrete Form der Antragstellung erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Kreis. Für weitere Fragen sprechen Sie gerne unsere Regionalleitungen an.

5 Punkte

Die Ihnen außerdem weiterhelfen können

Rücksprache mit der Schule und Klassenlehrkraft

Vor dem Antragsprozess ist es wichtig, mit der Schule und der Klassenlehrkraft zu sprechen, um den Bedarf an Schulbegleitung zu ermitteln. Die KlassenlehrerInnen haben in den meisten Fällen eine gute Ersteinschätzung über den schulbegleitenden Bedarf Ihres Kindes.

Frühzeitige Einbindung des Kreises

Es ist ratsam, den Kreis frühzeitig in den Prozess einzubeziehen. Oftmals können Maßnahmen bereits eingeleitet werden, bevor die Diagnostik abgeschlossen ist, da diese einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Antragstellung beim Kreis

Der Antrag auf Schulbegleitung muss teilweise gemeinsam mit der Schule ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Kreis.

Einholen eines Diagnostikgutachtens

Zur Unterstützung des Antrages sollte ein Gutachten von einer PsychologIn oder einer anderen FachärztIn eingeholt werden, das den Förderbedarf des Kindes festlegt.

Kontaktaufnahme mit der Schulbegleitung Westküste

Als Schulbegleitender Dienst können wir erst nach der Zusage des Kreises aktiv werden. Sehr gerne stehen wir Ihnen jedoch im Voraus bei Fragen zu Fachkräften und Personal zur Verfügung.

Kontaktdaten der Regionalleiter

Erste Ansprechpersonen

Für Schulbegleitung

Auch wenn wir von der Schulbegleitung Westküste erst richtig loslegen können, sobald die Förderzusage vorliegt, lassen wir Sie damit nicht allein. Schon im Vorfeld stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beantworten Ihre Fragen – in Ruhe, individuell und auf Augenhöhe.

Wichtig für Sie als Eltern: Der erste Schritt zur Schulbegleitung beginnt meist direkt in der Schule. Sprechen Sie dazu am besten mit der Klassenleitung. Auch der zuständige Kreis ist ein wichtiger Ansprechpartner zum Beispiel für das Antragsverfahren.

So erreichen Sie uns:

WK Westküste GmbH
Hauptstraße 50A
25785 Nordhastedt
info(at)schulbegleitung-wk.de

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr