
Wann und wie bekommt mein Kind Schulbegleitung? Vielleicht fragen Sie sich, ob Schulbegleitung das Richtige für Ihr Kind ist. Wir von der Schulbegleitung Westküste wissen, dass jedes Kind einzigartig ist und individuelle Bedürfnisse hat. Deshalb bieten wir Schulbegleitung an, die auf die Besonderheiten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes zugeschnitten ist. Um dies zu ermöglichen, bieten wir auch:
Ein starkes Netzwerk
Wir verfügen über ein starkes und vielfältiges Netzwerk von SchulbegleiterInnen in Schleswig-Holstein, um Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Kompetenter Beirat
Unsere pädagogische und fachliche Beratung ist mit dem Thema Schulbegleitung vertraut und verfügt über umfassende Kompetenzen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind eine optimale Betreuung erhält und steht auch dem SchulbegleiterInnen beratend zur Seite.
Hilfsbereite Regionalleitung
Unsere Regionalleitungen helfen gerne bei Fragen, Vertretungen und den verschiedensten Anliegen. Sie unterstützen auch bei Schwierigkeiten, sodass Sie uns jederzeit ansprechen können.
Schnelle Erreichbarkeit
Wir sind für Sie erreichbar: Unser Team antwortet möglichst innerhalb von 24 Stunden, um sicherzustellen, dass Ihre Fragen und Anliegen schnell und professionell bearbeitet werden.
5 Punkte
Die Ihnen außerdem weiterhelfen können
Vor dem Antragsprozess ist es wichtig, mit der Schule und der Klassenlehrkraft zu sprechen, um den Bedarf an Schulbegleitung zu ermitteln. Die KlassenlehrerInnen haben in den meisten Fällen eine gute Ersteinschätzung über den schulbegleitenden Bedarf Ihres Kindes.
Es ist ratsam, den Kreis frühzeitig in den Prozess einzubeziehen. Oftmals können Maßnahmen bereits eingeleitet werden, bevor die Diagnostik abgeschlossen ist, da diese einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Der Antrag auf Schulbegleitung muss teilweise gemeinsam mit der Schule ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie beim Kreis.
Zur Unterstützung des Antrages sollte ein Gutachten von einer PsychologIn oder einer anderen FachärztIn eingeholt werden, das den Förderbedarf des Kindes festlegt.
Als Schulbegleitender Dienst können wir erst nach der Zusage des Kreises aktiv werden. Sehr gerne stehen wir Ihnen jedoch im Voraus bei Fragen zu Fachkräften und Personal zur Verfügung.
Wer übernimmt die Kosten der Schulbegleitung?
Wer übernimmt die Kosten der Schulbegleitung?
Die Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel nicht von den Eltern selbst getragen, sondern im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen. Zuständig ist je nach individuellem Bedarf und Wohnort das Jugendamt (nach SGB VIII) oder der Träger der Eingliederungshilfe (nach SGB IX).
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Nach erfolgreicher Antragstellung prüft die zuständige Stelle den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes – häufig auf Basis einer ärztlichen, fachärztlichen oder anderen fachlichen Einschätzung. Wird der Bedarf anerkannt, übernimmt der Kostenträger die Finanzierung der Schulbegleitung.
Fallen für Eltern Kosten an?
Das hängt vom Einzelfall und den Regelungen des zuständigen Trägers ab. Konkrete Auskunft dazu erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt bzw. Träger der Eingliederungshilfe.
Wir begleiten Sie durch den Prozess
Die Regionalleitungen der Schulbegleitung Westküste kennen die Abläufe in Ihrer Region und unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Antragstellung und Kostenübernahme.
So erreichen Sie uns:
WK Westküste GmbH
Hauptstraße 50A
25785 Nordhastedt
info(at)schulbegleitung-wk.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00 – 16:00 Uhr





