
Ansprechpartner in Flensburg
Flensburg
Robin Bächtle
robin.baechtle(at)schulbegleitung-wk.de
Sie möchten wissen, wo wir noch für Sie da sind? Entdecken Sie auf unserer Karte unsere Regionen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Wir sind ein großartiges Team, wir haben ein gutes Miteinander und wenn wir genauso weitermachen, dann sind und bleiben wir eine große Stütze für unsere Schützlinge auf dem Weg des Erwachsenwerdens.
Die Dankbarkeit der Familien und die schönen Momente, wenn unsere Begleitungen die Entwicklung der Kinder positiv bereichern.
Jeder Einzelne, der täglich mit Motivation und Menschlichkeit seinem Beruf bei uns nachgeht. Von der Geschäftsführung über das Backoffice bis hin zum Regionalteam und den SchulbegleiterInnen an der Basis – gemeinsam bringt jeder Einzelne so viel Herzblut in seine Aufgaben und ist Teil des großen Ganzen. Wir bewegen viel, für die Zukunft unserer Kinder.
Tolle Menschen, einfühlsame KollegInnen und ein gutes Miteinander – genau das ist mir bei der Arbeit wichtig. Bei der Schulbegleitung Westküste fühle ich mich sehr gut aufgehoben, da ich gemerkt habe, dass alle ein Ziel verfolgen: das Leben und die Zukunft der Schützlinge zu verbessern. Es ist das Gefühl, welches verbindet und zeigt, dass man mit Gleichgesinnten an einem Strang zieht. Ich bin einfach froh, bei diesem Unternehmen zu sein und gemeinsam etwas bewegen zu können.
Den Austausch, das Miteinander und die Flexibilität. Ein digitales Unternehmen bedeutet Freiheit in Verbindung mit intensiver Kommunikation. Diese Kombination ist für mich genau das, was ich mir für mein Berufsleben vorgestellt habe.
Eine Schulbegleitung wird über die zuständige Eingliederungshilfe bzw. das Jugendamt der Stadt Flensburg beantragt. Welche Stelle zuständig ist, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes ab. Bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung erfolgt die Antragstellung in der Regel über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII; bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen ist die Eingliederungshilfe zuständig.
Nach der Antragstellung wird der individuelle Bedarf geprüft. Dafür können unter anderem ärztliche oder therapeutische Unterlagen erforderlich sein. Wird die Schulbegleitung bewilligt, kann anschließend gemeinsam nach einer passenden Begleitung gesucht werden.
Die Kosten für eine bewilligte Schulbegleitung werden grundsätzlich vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bzw. der Jugendhilfe übernommen. In Flensburg ist dafür die Stadt Flensburg als kreisfreie Stadt zuständig.
Welche Stelle die Kosten übernimmt, richtet sich nach dem Unterstützungsbedarf des Kindes: Bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung ist in der Regel das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig. Bei körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen erfolgt die Leistung über die Eingliederungshilfe nach SGB IX
Wie schnell eine Schulbegleitung in Flensburg starten kann, hängt von der Bearbeitung und Bewilligung deines Antrags sowie der Verfügbarkeit einer passenden Schulbegleitung ab.
Sobald die Bewilligung vorliegt, kümmern wir uns um eine möglichst schnelle Besetzung und stimmen den Start gemeinsam mit dir und der Schule ab.
